Die Corona-Pandemie zehrt an unseren Nerven. Umso größer ist die Sehnsucht nach Reisen : ein Ziel, auf das man sich freuen kann, schöne Momente, von denen man träumen kann … Jüngste Umfragen heimischer Touristiker zeigen: Daheimbleiben möchte so gut wie niemand.
Reiseplanung für den Sommer 2021 – was zu beachten ist
Welche Reisen 2021 wann und möglich sein werden, steht derzeit noch in den Sternen. Doch viele schmieden trotzdem bereits Urlaubspläne, möchten die Vorfreude genießen. Die Reiselust ist groß, die Unsicherheit leider auch. „Wer bereits jetzt für den Sommer bucht, läuft aufgrund der coronabedingten ungewissen Lage Gefahr, dass die Reise letztendlich doch nicht stattfinden kann“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Doch wie sichert man sich in der aktuellen Situation am besten ab?
Mit Buchung einer Pauschalreise rechtlich am besten abgesichert – wo Stolperfallen lauern
„Grundsätzlich am sichersten ist das Buchen einer Pauschalreise – so ist man rechtlich am besten abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder auch im Fall einer Insolvenz des Veranstalters.“ Es kann zwar auch dann passieren, dass die Reise vom Veranstalter abgesagt werden muss – dann erhält man allerdings die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Ein Restrisiko bleibt jedoch auch beim Buchen einer Pauschalreise bestehen: „Entscheidet man sich selbst letztlich gegen die Reise, weil z. B. im Reiseland coronabedingte Einschränkungen gelten oder man gesundheitliche Bedenken hat, dann ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich“, erklärt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Eine kostenfreie Stornierung der Reise könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war.“ Das Argument könnte also lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen, dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Ein kostenfreies Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände zugestanden werden, z. B. nach einer Naturkatastrophe am Urlaubsort.
„Wer trotz der für Sommer noch ungewissen Lage bereits buchen möchte, sollte sich unbedingt vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist“, empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Die Anzahlung bei Pauschalreisen darf bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen (bei deutschen Veranstaltern auch oft 25 Prozent). Darüberhinausgehende Zahlungen dürfen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der Reiseunterlagen, aus denen die Ansprüche des Kunden hervorgehen und nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt vom Veranstalter angenommen werden.
Individualreisen – was beim Buchen von Hotel oder Flug only wichtig ist
Möchte man nur ein Hotel im In- oder Ausland buchen, gilt es, sich die jeweiligen Stornobedingungen genau anzusehen. „Auch hier ist bei einer Buchung für dieses Jahr eine individuelle Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb ratsam, dass ‚coronabedingt‘ bis kurz vor der Anreise kostenfrei storniert werden kann“, rät die ÖAMTC-Juristin. „Heimische Betriebe zeigen sich dahingehend oftmals sehr entgegenkommend.“ Die Frage, ob ein Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn beispielsweise die Unterkunft keine Touristen beherbergen darf oder der Hotelgast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richtet sich stets nach dem Recht des Staates, in dem die Unterkunft liegt. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich.
Vorsicht bei Flug only
„Möchte man nur einen Flug buchen, kann es schwieriger werden: Eine kostenfreie Ticketstornierung ist dann nicht sicher. Denn grundsätzlich hat man eine sichere und weitgehend pünktliche Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aber den problemlosen Aufenthalt vor Ort“, stellt die ÖAMTC-Juristin klar. Zu beachten ist auch, dass es nach wie vor keine Absicherung vor Airline-Insolvenzen gibt und daher eine frühe Buchung und Bezahlung des Fluges für den Reisenden riskant sein kann. Das gilt überdies etwa auch für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Quelle: ÖAMTC
Bei Fragen stehen die ÖAMTC-Juristen der Rechtsberatung Clubmitgliedern kostenlos zur Seite – alle Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Alle aktuellen Bestimmungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen für Österreich und ganz Europa findet man im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Das ÖAMTC-Reisebüro bietet ein umfangreiches Angebot an Pauschalreisen an – zu finden unter www.oeamtc.at/reisen. Für Selbstfahrer stehen attraktive Autoreisen zur Verfügung und auch wer für die Urlaubsfahrt ein größeres Auto mieten möchte, wird fündig.
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