Gesundheitsdaten stellen eine wichtige Voraussetzung für eine sorgfältige Behandlung dar. Dazu zählen z.B. Diagnosen, Befunde und Therapievorschläge. Und diese Daten werden bis mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Aber warum werden Patientendaten überhaupt weitergeleitet? Und welche Rechte haben Sie als Patient an ihren Daten?
„Unser neuer Film ‚DSGVO‘ informiert jetzt Patienten direkt im Wartezimmer, welche Daten eine Praxis erhebt, speichert und weiterleitet und welche Rechte Patienten dabei haben.“, erklärt Christian-Georg Siebke, Mitglied der Geschäftsleitung bei TV-Wartezimmer, dem größten Health-TV-Netzwerk Europas. Denn die seit 25. Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU-DSGVO, macht auch vor Ärzten und Patienten nicht halt.
Über TV-Wartezimmer®
Die audiovisuelle Kommunikationsplattform TV-Wartezimmer® wurde 2003 von Markus Spamer in Freising, nördlich von München, gegründet und ist mit mittlerweile über 7.000 installierten Systemen in Wartezimmern von Arztpraxen und Kliniken europäischer Marktführer seiner Branche. Zahlreiche Kooperationen mit Berufs- und Fachverbänden, Kammern und Ärztenetzen ebenso wie unabhängige Studien und Zertifizierungen belegen die Kompetenz des Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tv-wartezimmer.de
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