Über ein Jahr, nämlich seit dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in Österreich. Alle öffentlich zugängigen Einrichtungen mussten bis dahin barrierefrei betreten werden können.
Bereits seit 2006 wurde bei Neubauten in der Touristik die Barrierefreiheit berücksichtigt – unter dem Aspekt, dass Unternehmen, die Barrierefreiheit nicht bieten können, Personen mit Behinderungen diskriminieren.
Barrierefreie Eingangsbereiche, Lifte, Zimmer von Hotels, barrierefreie Wanderwege und Aussichtsplattformen sind für Familien mit Kleinkindern, für aktive Großeltern, die mit ihren Enkelkindern unterwegs sind und alle, die sich nicht mehr ganz fit fühlen ebenfalls von großem Vorteil.
In der Touristik ergeben sich dadurch neue Angebote für Barrierefreiheit, die auch älteren Menschen mit abnehmender Beweglichkeit mehr Annehmlichkeiten und Komfort bieten.
Immer mehr Tourismus-Regionen werben in ihren Angeboten mit Barrierefreiheit.
Die Kitzbüheler Alpen sind bereits über die österreichischen Grenzen hinaus dafür bekannt, dass barrierefreie Steige für Wanderer mit Behinderungen geboten werden und die Gletscherregion Kaunertal wirbt für ihr „barrierefreies Sportequipment“.
Lesen Sie in Zukunft auf unseren Seiten für Reisen, für Gesundheit, für Sport und anderen regelmäßig über Angebote der Barrierefreiheit, die uns allen – mit und ohne dauerhafter Behinderung – das tägliche Leben im Alltag und im Urlaub erleichtern können
Definition Behinderung (als Basis für die Barrierefreiheit):
Als Behinderung gilt gemäß § 3 BGStG jede Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (länger als 6 Monate) körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung der Sinnesfunktion, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.